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Hier finden Sie die Antworten
auf die häufigsten Fragen
Welches Praxisverwaltungssystem decken Sie bei Ihrem externen GOÄ-Abrechnungsservice ab?
Derzeit arbeite ich mit CGM Medistar, T2med, tomedo, Medatixx, SimpliMed und MedicalOffice.
Welche Dienstleistungen bieten Sie im Bereich der GOÄ-Abrechnung an?
Folgende Services möchte ich Ihnen bundesweit anbieten:
• GOÄ-Abrechnungsanalyse
• Individuelle Coachings und Mentorings
• Mentoring-Service
• Last Check der Abrechnung
• Übernahme des GOÄ-Abrechnungsmanagements
• GOÄ-Seminare für Ärzte, medizinisches Personal und Quereinsteiger
Was passiert bei der GOÄ-Analyse?
Die GOÄ-Analyse dient dazu, Ihre Abrechnung auf Vollständigkeit, Richtigkeit und GOÄ-Konformität zu Überprüfungen, um Optimierungspotenziale zu identifizieren.
Hierfür benötige ich von Ihnen eine Leistungsstatistik aus deinem Praxisverwaltungssystem, eine Auflistung evtl. genutzter Ziffernketten sowie mehrere Musterrechnungen zu verschiedenen Behandlungsfällen mit Diagnostik und Therapie.
Was ist der Last Check?
Der Last Check eignet sich für Praxen, die genügend Ressourcen zur Verfügung haben, um die Abrechnung selbst zu erstellen, jedoch die abschließende Sicherheit wünschen.
Ihre Mitarbeiter übermitteln mir die fertige Abrechnungsdatei oder geben mir Bescheid, wann ich die Abrechnung in Ihrem Praxisverwaltungssystem überprüfen kann. Ihre Mitarbeiter und Sie erhalten immer eine Rückmeldung zur Abrechnung.
Was bedeutet Übernahme des kompletten GOÄ-Abrechnungsmanagements?
Das ist mein exklusiver Service, der Ihnen die maximale Entlastung und Optimierung bietet.
Dieser Service steht Ihnen in zwei Varianten zur Verfügung und kann auch im Verlauf erweitert werden:
Service-Paket 1:
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Ausführliche Dokumentations- und Leistungskontrolle im manuellen Abgleich mit der Patientenakte
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Überprüfung der Leistungen auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Faktorsteigerung, Anwendung bester Ziffernkombinationen und GOÄ-Konformität
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Bearbeitung von Fehlerlisten
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Regelmäßigen Feedbacks zur Abrechnung
Service-Paket 2:
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Alle Inhalte von Service-Paket 1
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Versand der Rechnungen
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Buchung von Zahlungseingängen
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Mahnwesen
Optionales Dienstleistungsangebot:
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Korrespondenz mit Versicherungen
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Schreiben von Erstattungsbegründungen
Wie kann ich Sie kontaktieren, um mein Anliegen zu besprechen?
Auf meiner Website können Sie ein kostenloses Online-Beratungsgespräch mit mir buchen. In diesem Gespräch können Sie mir Ihre Situation und Ziele schildern, um weitere Maßnahmen zu besprechen.
Alternativ können Sie mir auch eine E-Mail schreiben oder rufen Sie mich doch einfach an. Ich freue mich auf Ihre Nachricht und Ihren Anruf!
Wie geht es nach dem ersten Beratungsgespräch weiter?
Nachdem Sie mir Ihre Situation/Ziele geschildert haben und wir die möglichen Maßnahmen ausführlich besprochen haben, erhalten Sie ein individuelles und unverbindliches Angebot von mir.
Nach Bestätigung des Angebotes, werde ich zum vereinbarten Zeitpunkt für Sie tätig.
Je nach Service, ist vorab ein Kontakt mit dem technischen Support Ihres PVS erforderlich, aber keine Sorge, darum kümmere ich mich.
Arbeiten Sie ausschließlich remote oder kommen Sie auch in meine Praxis?
Ein Teil meiner Arbeit wie Analysen und das Abrechnungsmanagement finden tatsächlich remote statt, aber natürlich komme ich auch bundesweit zu Ihnen in die Praxis.
Viele meiner Services sind über ein Online-Meeting möglich, jedoch finde ich den persönlichen Kontakt und Austausch für eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit unerlässlich.
Coachings, Mentorings, Seminare und Praxisbegehungen sind vis-à-vis sehr viel angenehmer und auch effektiver.
Wie sieht es mit der IT-Security aus, wenn Sie auf meinem Praxisserver arbeiten?
Ich arbeite ausschließlich über eine verschlüsselte VPN-Verbindung und nutze Microsoft Defender (Antivirus-Funktion, Firewall, Browser-Schutz und Kindersicherung), der regelmäßig per Cloud aktualisiert wird.
Der Zugriff auf Ihr Praxisverwaltungssystem erfolgt über TeamViewer oder eine zusätzliche Lizenz, was wir individuell planen.
Und wie sieht es mit dem Datenschutz gegenüber meinen Patienten aus?
Gesetzliche Bestimmungen (§ 203 Abs. 3 S. 2 StGB bzw. § 9 Abs. 4 BO) räumen Ärzten eine Offenbarungsbefugnis ein, wonach sie gegenüber externen Dienstleistern, die an der beruflichen Tätigkeit mitwirken, zur Offenbarung von Patientendaten befugt sind, soweit dies für die Inanspruchnahme der Tätigkeit der mitwirkenden Personen erforderlich ist. Meine Tätigkeit unterliegt zudem der Schweigepflicht, was ich Ihnen auch vertraglich bestätige.
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